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Versandhandel nach Deutschland Amazon / Ebay

Der E-Commerce-Sektor verzeichnet seit einigen Jahren ein jährliches Wachstum von mehreren Prozent, weshalb der Verkauf auf Plattformen wie Amazon und Ebay eine zunehmend attraktive Form der Selbstständigkeit darstellt.

Die Amazon-Plattform bietet eine Vielzahl von Geschäftsmöglichkeiten wie Arbitrage-Geschäfte, Wiederverkauf von Großhandelsware, Verkauf von Eigenmarken oder das immer beliebter werdende Dropshipping.

Das von polnischen Verkäufern zunehmend gewählte Ziel ist zweifellos Deutschland, die größte Volkswirtschaft Europas. Zu Beginn des Jahres hat die deutsche Finanzverwaltung beschlossen, das Steuersystem zu verschärfen, indem sie neue Vorschriften gerade für Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay einführt.

Im Mittelpunkt steht dabei der § 22f UstG, der die Online-Plattformen dazu verpflichtet, der Steuerverwaltung unter anderem Daten über die Identität der Verkäufer, ihre Anschrift und die Höhe des im Einzelhandel erzielten Umsatzes zu übermitteln, und genau diese Bescheinigung sollten polnische Unternehmen, die für die deutsche Mehrwertsteuer registriert sind, anfordern und dann an die Verwalter der Amazon-/Ebay-Plattformen übermitteln. Die Angelegenheit ist so schwerwiegend, dass nach Informationen, die wir von Kunden erhalten, das Fehlen dieser Bescheinigung dazu führt, dass die Gelder aus den Verkäufen auf den genannten Plattformen gesperrt werden.

Dies liegt sicherlich daran, dass die Portale nach Artikel 25e des Aktiengesetzes für nicht gezahlte Mehrwertsteuer in Deutschland finanziell haften.

Die „rote Linie“ ist dabei die Grenze für Einzelhandelsverkäufe nach Deutschland, bei deren Überschreitung bereits die deutsche Umsatzsteuer anfällt. Derzeit liegt diese Grenze bei 100.000 EUR brutto (Fernabsatzschwelle), wobei zu beachten ist, dass hier alle Verkäufe nach Deutschland erfasst werden, nicht nur Verkäufe über die Amazon-Plattform. Sobald diese Grenze überschritten wird, sind die Verkäufer verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % zu berechnen und an das zuständige deutsche Finanzamt abzuführen.

Daran schließt sich natürlich die Verpflichtung an, sich für die deutsche Umsatzsteuer zu registrieren und monatliche Erklärungen abzugeben. Der Fall ist also relativ klar, wenn diese Grenze überschritten wird. Für Unternehmer, die diese Grenze nicht überschritten haben, ist die Lage jedoch nicht ganz klar. In den ersten Verlautbarungen hieß es, dass eine Erklärung, dass der Schwellenwert nicht überschritten wurde, ausreichen würde.

Die Praxis hat leider das Gegenteil gezeigt. Zunehmend verlangen die Verkaufsplattformen Amazon und Ebay eine Bescheinigung nach 22 f UstG. Das Problem ist, dass nur Steuerpflichtige mit einer deutschen Steuernummer diese Bescheinigung beantragen können. Auf diese Weise werden immer mehr Verkäufer gewissermaßen „gezwungen“, sich für die deutsche Umsatzsteuer zu registrieren.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der deutsche Mehrwertsteuersatz von 19 % einer der niedrigsten in Europa ist.

B.A.U.M.S. Poland Steuerberatungs Sp. z.o.o. bietet einen umfassenden Service für alle Unternehmen bei der Registrierung für die deutsche Mehrwertsteuer und der Erlangung einer 22 UstG-Bescheinigung. Wir bieten auch die Buchführung sowie die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen bei den deutschen Steuerbehörden an.

Wir kooperieren mit Altumtrade (www.altumtrade.pl) – Verkaufen auf Amazon. Dies ist ein Angebot für alle, die bereits auf der Amazon-Plattform verkaufen oder gerade dabei sind, ihr Geschäft zu starten. Altumtrade kümmert sich um die professionelle Abwicklung von Konten auf Amazon und bietet Unterstützung in jeder Phase.