Dienstleistungen

Deutsche Unternehmen Verkauf nach Polen

Deutsche Unternehmen in Polen

Im Rahmen ihrer Dienstleistungen bietet die Firma B.A.U.M.S. Poland Steuerberatungs
Sp.z.o.o. allen deutschen Unternehmen, die auf dem polnischen Markt verkaufen oder
verkaufen möchten, Registrierungen für die polnische Mehrwertsteuer an.

In einigen Fällen ist ein ausländischer Unternehmer verpflichtet, sich in Polen als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, die polnische Mehrwertsteuer abzurechnen und die entsprechenden Mehrwertsteuererklärungen
einzureichen.

1) der Unternehmer aus Deutschland macht einen Online-Verkauf nach Polen (und hat die Grenze der Mehrwertsteuerbefreiung, d.h. 200.000 PLN überschritten

2) der ausländische Unternehmer hat in Polen einen ständigen Geschäftssitz, im Sinne der EU-
Mehrwertsteuervorschriften aufgestellt, von dem er aus Dienstleistungen erbringt oder Waren liefert und für die der Ort ihrer Erbringung das Gebiet Polens ist

3) der ausländische Unternehmer hat keinen ständigen Geschäftssitz in Polen im Sinne der EU-
Mehrwertsteuervorschriften, sondern liefert Waren nach Polen oder erbringt Dienstleistungen, für diese er undnicht der Käufer, zur Begleichung der in Polen geschuldeten Mehrwertsteuer verpflichtet ist (d.h. führt Tätigkeitenaus, für die Regel – der Reverse Charge nicht gilt )

Keine Verpflichtung zur Registrierung für mehrwertsteuerliche Zwecke gilt nur für
Unternehmen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, u.a. Lieferung von Waren, für die
der Steuerpflichtige , gemäß Art. 17 Abs. 1 Pkt. 5 des Mehrwertsteuergesetzes, ihr
Käufer (§ 1 Pkt.1 Ziff.k der Verordnung).

Gemäß Art. 17 Abs. 1 Pkt. 5 des Mehrwertsteuergesetzes eine grundlegende
Voraussetzung dessen, dass die Steuer wegen der Lieferung der Käufer begleicht,
dass er der Steuerpflichtige (der Gewerbetreibende) mit Sitz oder ständiger Niederlassung in Polen ist. Selbstverständlich kann der Lieferant keinen Sitz oder
keinen ständigen Geschäftssitz in Polen haben.

Das deutsche Unternehmen, das in Polen keinen ständigen Geschäftssitz hat, handelt als Vermittler bei Lieferung von Waren. Diese Gesellschaft kauft gelegentlich Waren in Polen ein und verkauft sie weiter (diese Lieferungen erfolgen auf dem Gebiet Polens). Der Weiterverkauf dieser Waren unterliegt der polnischen Mehrwertsteuer. Die Empfänger der Gesellschaft sind ausschließlich polnische Steuerzahler. Infolgedessen begleichen sie die Steuer. Die französische Gesellschaft muss sich in Polen nicht für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Das deutsche Unternehmen, das in Polen keinen ständigen Geschäftssitz hat, handelt als Vermittler bei Lieferung von Waren. Diese Gesellschaft kauft gelegentlich Waren in Polen ein und verkauft sie weiter (diese Lieferungen erfolgen auf dem Gebiet Polens). Der Weiterverkauf dieser
Waren unterliegt der polnischen Mehrwertsteuer. Der Empfänger der Waren ist jedoch ein Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik
(ohne ständigen Geschäftssitz in Polen). Aus diesem Grund muss die polnische Mehrwertsteuer vom Lieferanten bezahlt werden. Infolgedessen ist die französische Gesellschaft verpflichtet, sich für Mehrwertsteuerzwecke in Polen anzumelden.

Darüber hinaus sollte vorbehalten werden, dass die Mehrwertsteuer bei Lieferung
von Waren vom Käufer nur dann abgerechnet wird, wenn der Lieferant in Polen nicht
für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist. Ist der Lieferant aus irgendeinem Grund in
Polen registriert, so ist er verpflichtet, die Steuer bei solchen Lieferungen zubegleichen.

Das deutsche Unternehmen, das in Polen keinen ständigen Geschäftssitz hat, handelt als Vermittler bei Lieferung von Waren. Diese Gesellschaft kauft gelegentlich Waren in Polen ein und verkauft sie weiter (diese Lieferungen erfolgen auf dem Gebiet Polens).
Der Weiterverkauf dieser Waren unterliegt der polnischen Mehrwertsteuer. Die Empfänger der Gesellschaft sind grundsätzlich polnische Steuerzahler. Es kommt jedoch
vor, dass die Gesellschaft Waren an einen Empfänger mit Sitz in der Tschechischen Republik verkauft (Empfänger ohne ständigen Geschäftssitz
in Polen).
Aus diesem Grund hat sich das Unternehmen in Polen für Mehrwertsteuerzwecke registriert. Infolgedessen rechnet sie die MWSt von
allen Lieferungen von Waren in Polen (einschließlich der Lieferungen an polnische Empfänger) ab.